BAföG und Co.
BAföG
BAföG ist der Klassiker der Ausbildungsfinanzierung und günstiger als jeder Studienkredit. Informationen und die Antragsformulare können Sie hier abrufen. Der Höchstsatz der Förderung liegt zurzeit bei 670 Euro monatlich.
Für Studierende der Frankfurt School ist das Studentenwerk Frankfurt am Main zuständig. Einen ersten Überblick erhalten Sie auch durch den downloadbaren Flyer.
Bildungskredit
Die KfW-Förderbank bietet einen Bildungskredit für Studierende auf einer fortgeschrittenen Ausbildungsstufe (Bachelor mit nachgewiesenem erfolgreichen Abschluss des 2. Semesters, Master). Dieser Bildungskredit ist nicht mit dem KfW-Studienkredit zu verwechseln! Die Förderung beträgt wahlweise 100, 200 oder 300 Euro monatlich, ist auf maximal 24 Monate begrenzt und wird unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern oder Ehegatten gewährt. Eine einmalige Abschlagszahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen (z.B. Studiengebühren, Arbeitsmittel) ist möglich. Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch BAföG in Anspruch genommen werden und wird bis maximal zum Ende des Monats, in dem Studierende das 36. Lebensjahr vollenden, gewährt. Die Beantragung erfolgt schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, oder per Internet. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.
Auslands-BAföG
Alle Studenten der Bachelor-Studiengänge, ob Vollzeit, ausbildungsintegriert oder berufsintegriert, haben Anspruch auf Auslands-BAföG. Informationen, Formulare und die Adressen der entsprechenden Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier.
Erstattet werden an Studiengebühren max. 4.600 €. Dieser Betrag ist nicht zurückzuzahlen. Der Reisekostenzuschuss für EU-Länder beträgt 250 €, für Nicht-EU-Länder 500 €. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung wird nur bei Nachweis gewährt. 50 % der gewährten Zuschüsse (Reisezuschuss und Krankenversicherung) kann nach dem Auslandsaufenthalt zurückgefordert werden.
Fördermöglichkeiten durch Meister-BAföG mit damit verbundenem Bankdarlehen
Die Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) gilt für Weiterbildungsprogramme, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. 30,5 Prozent der Weiterbildungskosten trägt der Staat, für den Rest erhalten Studierende auf Wunsch ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.
Wichtig: Erst mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids wird den Meister-BAföG-Geförderten der Entwurf eines Darlehensvertrages ausgehändigt. Daraufhin können Sie bei der KfW den Darlehensvertrag abschließen. Das Darlehen ist an Meister-BAföG gebunden und kann außerhalb dieses Förderprogramms gar nicht beantragt bzw. gewährt werden.
Folgende berufsbegleitenden Programme der Frankfurt School werden gefördert:
- Bankfachwirt
- Bankfachwirt online
- Investment-Fachwirt
- Fachberater Finanzdienstleistungen in Kombination mit Fachwirt für Finanzberatung
Für Maßnahmen, die ab dem 1. Juli 2009 begonnen haben, gilt Folgendes: Alle Teilnehmer, die die Abschlussprüfung bei der IHK bestehen, erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Studiengebühren entfallenden Restdarlehens. Das bedeutet, dass erfolgreiche Absolventen statt der bisherigen 30,5 Prozent nun knapp 48 Prozent der Studiengebühren als Zuschuss vom Staat erstattet bekommen.
Wir empfehlen deshalb unseren Studierenden, neben dem Zuschuss auch das KfW-Bankdarlehen zu nehmen, um in den Genuss dieser neuen Fördermöglichkeit zu kommen. Da das Darlehen während der Auszahlungsphase und einer anschließenden maximal sechsjährigen Karenzzeit zinslos ist, ist dieses Vorgehen auf jeden Fall lohnend, wenn man das Darlehen vor der Tilgungsphase zurückbezahlt. Das Rechenbeispiel für das Studienprogramm „Bankfachwirt“ zeigt Ihnen, dass Sie damit über 2.000 Euro der Gesamtlehrgangskosten einsparen können:
| Restkosten für Studierende | ||
| Gesamtpreis „Bankfachwirt“ (ab 01.07.09) | 4.490,00 | |
| Lehrgangsgebühren | 4.220,00 | |
| Materialkosten | 270,00 | |
| 30,5 Prozent Zuschuss Meister-BAföG | 1.287,10 | |
| Restdarlehen | 2.932,90 | |
| 25 Prozent Darlehenserlass | 733,23 | |
| 2.199,67 | ||
| 2.469,67 |
Das Darlehen ist in der Auszahlungs-/ und anschließenden Karenzzeit zinsfrei.
Die Zinsen tragen der Bund und das zutreffende Bundesland. Erst ab Rückzahlungsbeginn (Tilgungsphase) müssten Sie die Zinsen für das Darlehen selbst tragen.
Das Darlehen kann innerhalb von längstens zehn Jahren in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückbezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass Sie es jederzeit außerplanmäßig und gebührenfrei auch ganz zurückbezahlen können. Der variable Zinssatz, der jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres angepasst wird (Stand 01.10.10: 2,85%), ist dann für Sie gar nicht relevant.
Die günstigste Zeit - insbesondere um Zinsen zu sparen - ist eine Rückzahlung kurz vor Tilgungsbeginn. Der Tilgungsbeginn ist in Ihrem Darlehensvertrag unter Punkt 1.3.3/1.2.3 festgelegt. 30 Tage vor dem Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Informationsschreiben, das auf den anstehenden Tilgungsbeginn hinweist und über die sonstigen Darlehensbedingungen aktuell informiert. Sie haben dann ausreichend Zeit, eine entsprechende Überweisung zum Zwecke der Tilgung zu veranlassen.
Außerdem können die kompletten Studiengebühren abzüglich des Meister-BAföG-Zuschusses steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der nachträgliche Darlehenserlass ist später als Einnahme zu versteuern.
Zusätzliche Info:
Im Rahmen der Förderrichtlinien des Meister-BAföG ist es unbedingt erforderlich, dass die Rechnungsstellung seitens der Frankfurt School an den geförderten Studierenden und nicht an dessen Arbeitgeber erfolgt.
