Informationen zum Steuerrecht
Seit 2004 lassen sich die Kosten für das Erststudium – also auch die Studienkredite – nach dem Studium nicht von der Einkommensteuer absetzen. Informationen hierzu gibt es beim jeweiligen Finanzamt.
Steuerrecht für in- und ausländische Studenten in akademischen Programmen
Für inländische Studenten gibt es eine „Neuregelung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Berufsausbildungskosten“. Diesbezüglich verweisen wir unsere Studierenden auf den Steuerleitfaden.
Ferner können unsere Studierenden beim Bundesministerium für Finanzen weitere Informationen zum Steuerrecht finden.
Steuerliche Behandlung von beruflicher Weiterbildung
Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf sind grundsätzlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in voller Höhe abziehbar. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der IHK Frankfurt.
Frankfurt School of Finance & Management, Bankakademie, HfB









