Zulassungsverfahren
Für die Zulassung müssen Sie einen Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums (180 ECTS) und sehr gute Englischkenntnisse vorweisen, außerdem eine Zugangsprüfung mit zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen. Die mündliche Prüfung ist Bestandteil des Assessment Centers der Frankfurt School.
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Zulassungsvoraussetzungen
Bewerber können zum Master of Science in Auditing zugelassen werden, wenn sie:
- eine Abschlussprüfung in einem mindestens sechs-semestrigen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland oder eine gleichwertige Abschlussprüfung im Ausland bestanden haben,
- über Englischkenntnisse verfügen, die es uneingeschränkt erlauben, englischsprachige Fachliteratur zu verarbeiten, erfolgreich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und in englischer Sprache schriftliche Arbeiten zu erstellen sowie Präsentationen zu halten.
- Die Studierenden müssen außerdem nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mindestens drei Monate bei einer Prüfungsgesellschaft oder einem vergleichbaren Unternehmen tätig (nach § 9 Abs. 1 WPO) gewesen sein sowie
- weitere drei Monate an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben (Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO (Praxiszeit)),
- eine Zugangsprüfung (gem. § 3 Nr. 2 WPAnrV) bestanden haben, die wirtschaftsprüfungsrelevante Anteile berücksichtigt; vor Beginn des Studiums muss die Praxiszeit abgeleistet sein.
Außerdem ist die Bereitschaft des Arbeitgebers erforderlich, die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter im erforderlichen Umfang für das angestrebte Studium freizustellen.
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Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung erfolgt online gleichzeitig mit der Bewerbung auf den Master in Auditing.
Dem Antrag müssen die folgenden Unterlagen und Nachweise beigefügt sein:
- Ein Abschlusszeugnis, das die Bewerberin/den Bewerber zum Studium in dem Studiengang berechtigt.
- Der Nachweis, dass sie/er die englische Sprache auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens beherrscht. Ein Englischtest ist derzeit Pflichtbestandteil im Assessment-Center für alle Bewerber, um entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen. Sollten die Ergebnisse dort nicht ausreichend ausfallen, erfolgt eine Zulassung ggfs. nur, wenn entsprechende Englischkenntnisse vorab z.B. durch folgende Sprachzertifikate nachgewiesen wurden oder der Nachweis sowieso entfallen würde.
Wir erkennen die folgenden Sprachzertifikate an:
Cambridge Exam First Certificate (FCE – minimum score: C)
Cambridge Exam Business English Certificate – Vantage ( BEC-Vantage – minimum score: C)
IELTS mind. 5,5 als Zulassungsvoraussetzung (es ist empfehlenswert mind. 6,0 zu erreichen)
TOEFL iBT mind. 85 (von max. 120) Punkten
TOEFL PBT mind. 560 (von max. 677) Punkten
TOEIC – listening & reading mind. 785 (von max. 990) Punkten
PTE - Pearson Test of English Academic mind. 54 (von max. 90) Punkten
Auf Antrag und nach Einzelfallanfrage kann auch ein bescheinigter zusammenhängender Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum oder Berufstätigkeit) im englischsprachigen Ausland von mind. 6 Monaten anerkannt werden.
Der Nachweis entfällt bei Bewerberinnen/Bewerbern mit Englisch als Muttersprache sowie Absolventinnen/Absolventen eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs.
- Den Nachweis über die Ableistung von drei Monaten Tätigkeit gemäß § 9 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung und drei Monaten Prüfungstätigkeit gemäß § 9 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung (Praxiszeit) nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses aber vor Beginn des Masterstudiengangs. Die Praxiszeit muss vor Beginn des Studiums abgeleistet sein. Die Bescheinigungen sind nach dem folgenden Muster vorzulegen.
- Eine durch die Bewerberin/den Bewerber und den Arbeitgeber gemeinsam zu unterzeichnende Unterstützungserklärung. Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass sie/er eine Weiterbildung anstrebt, die neben anderem auch auf das Wirtschaftsprüferexamen vorbereitet und der Arbeitgeber, dass er bereit ist, sie/ ihn im erforderlichen Umfang freizustellen.
- Den Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 550 €. (Nicht für Mitarbeiter der Big4 im Rahmen der AuditXcellence-Initiative).
- Eine Erklärung, ob sie/er eine Prüfung in diesem oder in einem verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden haben oder ob sie/er sich in einem inhaltlich gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren befinden.
Der Antrag auf Zulassung muss mit der Online-Bewerbung spätestens zum
1. Dezember des Vorjahres für den ersten Prüfungstermin bzw.
1. Februar des jeweiligen Jahres für den zweiten Prüfungstermin in der Studienbetreuung der Frankfurt School of Finance & Management vorliegen.
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Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberinnen und Bewerber die notwendige fachspezifische Eignung und die notwendigen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Studiengang besitzen. Sie ist Teil eines Assessment Centers, das die Befähigung der Bewerber außerdem in einem mündlichen Prüfungsteil, einem Interview, einem Englischtest und einem analytischen Test überprüft.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben zwei schriftliche Prüfungen von je drei Zeitstunden und eine mündliche von etwa 30 Minuten Dauer zu absolvieren. Die schriftlichen Arbeiten werden an zwei Prüfungstagen unter Aufsicht geschrieben. Für die schriftliche Zugangsprüfung werden zwei Termine angeboten.Die erste Klausur beinhaltet die Gebiete:
- Prüfungsvorschriften für den Jahres- und Konzernabschluss, einschließlich Lagebericht
- Prüfungsvorschriften für weitere Prüfungen
- Informationstechnologie
- Unternehmensbewertung
- Berufsrecht
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Grundzüge anwendungsorientierter Mathematik und Statistik
Die zweite Klausur beinhaltet die Gebiete:
- Rechnungslegung
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
Die mündliche Prüfung wird etwa 4 Wochen nach den Klausuren im Rahmen eines eintägigen Assessement Centers abgenommen. Die mündliche Prüfung umfasst Fragen zu einem oder mehreren der Gebiete. Sie kann als Gruppenprüfung organisiert sein und wird von mehreren Prüfenden in Gegenwart von sachkundigen Beisitzenden abgenommen.
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Assessment Center
Neben der mündlichen Zugangsprüfung wird im Rahmen eines Assessment Centers mit den Bewerbern ein strukturiertes Interview geführt. In dem Interview wird den Bewerbern Gelegenheit gegeben, ihre besondere Eignung und Motivation für das Studium darzulegen. Das Interview wird von Mitgliedern der Fakultät der Frankfurt School of Finance & Management und des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Mainz in Gegenwart eines Beisitzenden geführt. Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können als Beisitzende an den Interviews teilnehmen.
Ein weiteres Modul im Assessment Center ist ein Englischtest der zugleich als Sprachnachweis für das erforderliche Englischniveau B2 ausgelegt ist.
Ein Fachtest zum wirtschaftswissenschaftlichen Grundverständnis rundet das Assessment Center ab. Beispielaufgaben zum Fachtest
Die Zusammensetzung des ACs sieht für jeden Bewerber wie folgt aus, wobei die Testelemente teilweise in wechselnder Reihenfolge durchgeführt werden:
Fachtest: 50 Minuten
Englischtest: 40 Minuten
Mündliche Zugangsprüfung (in 3er-Gruppen): 60 Minuten
Interview: 40 Minuten
Feedbackgespräch: 10 MinutenDazwischen werden Pausenzeiten angelegt sein. Die Bewerber erhalten beim Feedbackgespräch am Abend ein Gesamtergebnis für das Assessement Center mitgeteilt. Dieses setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Zugangsprüfung sowie den Ergebnissen aus dem Fachtest, dem Englischtest und dem Interview.
Die Gebühr für die Zulassungprüfung und das Assessment Center beträgt 550 €. Sie wird für Mitarbeiter der AuditXcellence-Kooperation mit den Studienentgelten vom Arbeitgeber übernommen.











