Bankfachwirt-Studium
Zulassungsbedingungen
„Wir arbeiten seit 1995 erfolgreich mit der Frankfurt School of Finance & Management zusammen. Die berufsbegleitend erworbenen Abschlüsse waren für die Absolventen ein wichtiger Baustein für die weitere Entwicklung in unserem Hause.”
Dr. Eric Tjarks, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Bensheim
In Anlehnung an die Zulassungsvoraussetzungen zur Bankfachwirt-Prüfung der Industrie- und Handelskammern können Sie zum Bankfachwirt-Studium der Frankfurt School of Finance & Management zugelassen werden, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau verfügen, eine andere abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung verfügen und bei Studienbeginn eine mindestens einjährige Berufspraxis in einem Kreditinstitut nachweisen können oder bei Studienbeginn eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Kreditgewerbe nachweisen können.
Wehr- und Zivildienst können dabei nicht als Berufspraxis anerkannt werden. Bei Teilzeittätigkeit kann sich die geforderte Berufspraxis verlängern.


