Estate Planner
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang „Estate Planning“ ist entweder ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium oder die Teilnahme an den Studiengängen der HfB und Bankakademie, der VWAs und der beruflichen Bildungsakademien oder einschlägige nachgewiesene Berufserfahrungen.
