Stiften
Im Jahr 2008 betrug deren Zustiftung eine Million Euro. Mit einer Zustiftung ins Stiftungskapital ermöglichen Sie z.B. für die Laufzeit von 20 Jahren ein Stipendium, das Ihren eigenen Namen tragen kann.
Übrigens:
Für Zustiftungen ins Stiftungskapital beträgt der Sonderausgabenabzug zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug eine Million Euro, die über zehn Jahre verteilt geltend gemacht werden können. Dies gilt für Unternehmen wie für Privatpersonen. Auch der Ehepartner kann denselben Betrag geltend machen.
Beratung zu weiteren Fragen rund ums Spenden und Stiften bietet das Deutsche Stiftungszentrum des Stifterbandes für die Deutsche Wissenschaft