Entscheidungsfindung, ökonomisches Verhalten und Haftungsrecht
Antrittsvorlesungen: Dr. Ursula Walther und Dr. Axel Halfmeier
Die Fakultät der Frankfurt School wächst: Professor Dr. Ursula Walther hat einen Ruf auf eine Corporate-Finance-Professur angenommen, Professor Dr. Axel Halfmeier ist neuer Professor für deutsches und internationales Privat- und Wirtschafsrecht.
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| Prof. Dr. U. Walther | Prof. Dr. A. Halfmeier |
Am 15. Oktober hielten sie ihre Antrittsvorlesungen:
Entscheidungsfindung, ökonomisches Verhalten und Haftungsrecht
Modelle der Entscheidunsfindung
Antrittsvorlesung von Professor Dr. Ursula Walther
Vorstellungen zur Entscheidungsfindung sind ein zentraler Baustein ökonomischer Argumentation und Modellbildung. Das traditionelle Grundmodell der betriebswirtschaftlichen Entscheidungslehre wurde aufgrund der Beobachtung nachhaltiger „Irrationalitäten“ und „Anomalien“ im menschlichen Entscheidungsverhaltens zunehmend in Frage gestellt, entsprechend modifiziert und erweitert. Erkenntnisse aus der Psychologie und der Soziologie sowie in jüngster Zeit aus der Neurobiologie beeinflussen die ökonomische Vorstellung vom Entscheiden – bis hin zu Zweifeln an der Freiheit des Willens. Die Vorlesung stellt verschiedene Varianten der Beschreibung und Modellierung von Entscheidungsprozessen gegenüber und diskutiert mögliche Auswirkungen auf ökonomische Fragestellungen.
Verhaltenssteuerung durch Managerhaftung
Antrittsvorlesung von Professor Dr. Axel Halfmeier
Korruption, Bilanzmanipulationen und wiederholte Skandale haben das Vertrauen in die Führungskräfte großer Unternehmen nachhaltig erschüttert. Neben dem Strafrecht rücken auch zivilrechtliche Sanktionen in den Vordergrund, insbesondere die mögliche persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für die von ihnen zu verantwortenden Schäden. Die Vorlesung erläutert bestehende und rechtspolitisch wünschenswerte Tatbestände der Managerhaftung und untersucht, in welcher Weise sie zur Verhaltenssteuerung geeignet sind. Dahinter steht die Hypothese, dass ein Ausbau der zivilrechtlichen persönlichen Haftung einen Beitrag zu einer verantwortungsbewußteren Unternehmensführung leisten könnte.

