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Am 15. Oktober 2018 hatte die Frankfurt School of Finance & Management Studierende, Alumni und Vertreter aus Recht und Wirtschaft zum Finance & Law Talk eingeladen. Dr. Johannes Beermann, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, sprach über aktuelle Entwicklungen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Professor Dr. Christoph Schalast, Professor für M&A, Wirtschaftsrecht und Europarecht und akademischer Direktor der Studiengänge Master of Financial Law und Master of Mergers & Acquisitions an der Frankfurt School, begrüßte die Anwesenden und stellte den Gastredner vor. „Wir freuen uns besonders, mit Dr. Johannes Beermann heute einen Redner zu begrüßen, der sowohl den Finance als auch den Law Aspekt unserer Reihe perfekt abdeckt“, so Professor Schalast.
Dr. Johannes Beermann stellte in seinem Vortrag die Bedeutung der Europäischen Union für das Friedensprojekt Europa heraus, mahnte aber auch Reformen an. „Stillstand bedeutet Rückschritt. Wir brauchen wieder eine neue Vision für Europa. Die Euphorie für Europa ist vielerorts einer Rückbesinnung auf den Nationalstaat gewichen, das ist eine gefährliche Entwicklung. Die Europäische Union ist ein Garant für Wohlstand und Frieden. Das ist etwas, das wir verteidigen und schützen müssen.“ Der Bundesbank-Vorstand plädierte für eine Stärkung der europäischen Institutionen. Besonderes Augenmerk legte er auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Europäische Bankenunion, beides Projekte, die für die Zukunft der Währungs- und Wirtschaftsunion eine wichtige Rolle spielten. Besonders der ESM sei ein Instrument, das sich gut für die Krisenprävention eigne. Der ESM könne beispielsweise in EU Gemeinschaftsrecht überführt werden, um dann eine stärkere Rolle bei der Überwachung der Haushalte der einzelnen Mitgliedstaaten zu übernehmen.
Mit einem Zitat von Walter Eucken mahnte der Bundesbankvorstand außerdem mehr Verantwortung der Mitgliedsstaaten an: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen.“ Dieses Prinzip müsse weiter eine tragende Säule für die Wirtschafts- und Währungsunion sein. „Hier gibt es Nachholbedarf, was den Ordnungsrahmen angeht“, konstatierte der promovierte Jurist. Darüber hinaus betonte er die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im gegenwärtigen Ordnungsrahmen der EU. Entscheidungen sollten demnach nur auf europäischer Ebene getroffen werden, wenn sie dort auch hingehörten. Oftmals seien allerdings nationale oder regionale Ebenen besser geeignet. Überbordende Vorgaben aus Brüssel seien dann kontraproduktiv und aus demokratietheoretischer Sicht problematisch.
Nach dem Vortrag entspann sich eine angeregte Diskussion mit dem Publikum, bei der Fragen nach den Auswirkungen des italienischen Haushaltsdefizits ebenso zur Sprache kamen wie die Vereinbarkeit von Quantitative Easing mit dem EU Recht oder der Frage nach den politischen Folgen der Niedrigzinspolitik.