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Statements aus dem Mittelstand

„Angesichts der in den letzten Jahren ständig steigenden Bürokratisierung und Regelungsdichte, denen die europäische Wirtschaft unterworfen ist, sollte der Einfluss von Politik und Staatsbürokratie auf ein unbedingt notwendiges Mindestmaß beschränkt bleiben. Dies gilt insbesondere für die mittelständische Wirtschaft, deren Erfolg von der Flexibilität und der Abwesenheit von Konzernstrukturen abhängig ist.

Die vorliegende Leitlinie bietet hier eine wertvolle Hilfe und Unterstützung.

Schon jetzt sehen wir einen schleichenden Rückzug mittelständischer Unternehmen aus Europa wegen abnehmender Konkurrenzfähigkeit, nicht zuletzt auch aus mangelnder Flexibilität und zunehmendem bürokratischen Aufwand."

Dr. Heinrich Weiss

Übersicht & Ziele

Nachhaltigkeit als unternehmerische Herausforderung für den Mittelstand

Der richtige Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit, häufig auch ESG (Environment, Social und Governance) genannt, stellt gerade mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Erfüllung der neuen Regulierungsmaßnahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird intensive Arbeiten mit hohen Kosten verursachen. Zwar stehen viele mittelständische Unternehmen einer nachhaltigen und werteorientierten Unternehmensführung offen gegenüber. Dennoch stellt sich für sie die Herausforderung des Umgangs mit den neuen regulatorischen und gesellschaftlichen Fragen, damit Produktivität und Effizienz im Sinne der Zukunftsfähigkeit gewährleistet werden.

Die Orientierung an bestehenden Standards oder Kodizes, die meist für börsennotierte Konzerne entwickelt wurden, ist hierfür häufig ungeeignet. Die große Spannweite und individuellen Besonderheiten mittelständischer Unternehmen erfordern vielmehr, diese spezifischen Eigenschaften als besondere Stärke für eine nachhaltige Geschäftsführung in den Mittelpunkt von Handlungsempfehlungen zu stellen. Die im Juli 2022 ins Leben gerufene Expertenkommission hat sich dieser Prämisse verpflichtet und legt einen praxisnahen, anwendungsorientierten Governance-Leitfaden für Nachhaltigkeit im Mittelstand vor. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Unternehmen selbst entscheiden muss, ob und welche der Empfehlungen umgesetzt werden sollen: Nachhaltigkeit bleibt eine unternehmerische Entscheidung, auch im haftungsrechtlichen Sinne.

Die nachfolgenden `Leitlinien´ sollen diesbezüglich Impulse und Hilfestellung gleichermaßen sein: Sie sollen Denkanstöße zur Beantwortung der Frage geben, ob und wie sich das Thema Nachhaltigkeit in Prozessen und Kontrollstrukturen im Sinne des Unternehmensinteresses, der Produktivität und Resilienz verankern lässt. Anhand konkreter Beispiele wird die Vielfältigkeit gespiegelt, die die Umsetzung nachhaltiger Strategien in der Unternehmensführung erlaubt. Insbesondere das Thema der Wesentlichkeit, das in der finalen Version der neuen europäischen Nachhaltigkeits-Berichterstattungspflichten weite Spielräume zulässt, nimmt daher in den Leitlinien eine wichtige Rolle ein. 

Um die großen Unterschiede mittelständischer Unternehmen in Bezug auf Größe, Rechtsform, Eigentümerstruktur, internationale Ausrichtung oder Branchenzugehörigkeit und die sich daraus ergebenden individuellen Herausforderungen in unseren Leitfaden einfließen zu lassen, bildet die Expertenkommission ein weites Personenspektrum ab. Neben wissenschaftlicher Fundierung und Neutralität ist Expertise aus dem Mittelstand, ergänzt um die Perspektive von Governance- und Prüfungsexperten, aus dem Finanzsektor sowie von juristischer Seite, vertreten. Entsprechend der Struktur des Leitfadens wurden vier Arbeitskreise gebildet: Präambel, Kapitel 1: Geschäftsleitung, Kapitel 2: Aufsichtsgremium und Kapitel 3: Berichterstattung.

Aufgabe des Leitungsgremiums war es, die Arbeitsergebnisse inhaltlich konsistent zusammenzufügen und die Anwendbarkeit und Praxisnähe des Leitfadens zu verfolgen. Wir hoffen, dass die Leitlinien die große Expertise und Professionalität, gepaart mit der hohen Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft aller Mitglieder deutlich machen.

Die Leitlinien sollen fortlaufend überprüft, bei Bedarf angepasst und überarbeitet werden. Zudem werden auf der Internetseite der Expertenkommission weiteres Informationsmaterial und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt, um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Grundsätze zu erleichtern. Weiterführende Literaturhinweise sowie digitale Tools, beispielsweise zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, sind vorgesehen. Auch die in den Leitlinien genannten Anwendungsbeispiele sollen auf der Internetseite noch ergänzt und erweitert werden. Gerne erhalten wir zweckdienliche Beispiele – aus Ihrer Unternehmenspraxis – sowie Hinweise, an welcher Stelle und zu welchem Thema noch Beispiele oder unterstützende Hilfsmittel benötigt werden. Sie erreichen die Geschäftsstelle unter cgi@fs.de

In diesem Sinne wünschen wir eine interessante Lektüre unserer Leitlinien, hoffen auf eine effektive Umsetzung und freuen uns auf die weitere Arbeit.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Frankfurt a. M./Gießen im März 2023

Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL.M.
Vorsitzende

Prof. Dr. Christina E. Bannier
stv. Vorsitzende

Leitlinien

Nachfolgend finden Sie die Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit von Mittelstandsunternehmen:

Wir freuen uns über Ihre Stellungnahmen! 

Literaturhinweise

A. Weiterführende Literatur zu den einzelnen Grundsätzen

Grundsatz 6

- Achenbach, Beirat in Familienunternehmen: Was war und was kommt auf uns zu, Der Aufsichtsrat 09/2022, 121ff., abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://bfun.de/media/pdf/AR_2022_09_Herausgeberkommentar.pdf.

- Semler/v. Schenk/Wilsing (Hrsg.), Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 5. Auflage, München 2021, § 3 „Konstituierung und Selbstorganisation“ (Henning) § 4 „Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratssitzungen“ (Henning), § 5 „Arbeit von Ausschüssen“ (Gittermann).

- Zimmermann, ESG als Herausforderung für die Aufsichts- und Beiratsarbeit, Der Aufsichtsrat 05/2022, 71ff., abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://voikos.de/wp-content/uploads/2022/05/22-05-16-Artikel-www.aufsichtsrat.de_.pdf.

Grundsatz 7

- Achenbach, Beirat in Familienunternehmen: Was war und was kommt auf uns zu, Der Aufsichtsrat 09/2022, 121ff., abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://bfun.de/media/pdf/AR_2022_09_Herausgeberkommentar.pdf.

- Grau/Klaaßen-Kaiser/Wilk, FüPoG II und #StayonBoard: Was bedeutet das in der Praxis, Der Betrieb, ESG Sonderbeilage zum Heft 22 vom 30.05.2022.

- Semler/v. Schenk/Wilsing (Hrsg.), Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 5. Auflage, München 2021, § 2 „Zusammensetzung des Aufsichtsrats“ (Wilsing/Winkler).

- Thüsing/Giebeler/Hey (Hrsg.), Handwörterbuch für Aufsichtsräte, 1. Auflage, Düsseldorf 2018, Beitrag 80: „Fortbildung der Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat“ (Hey), Beitrag 159: „Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats/Kompetenzprofil“ (Hilge).

- Zimmermann, ESG als Herausforderung für die Aufsichts- und Beiratsarbeit, Der Aufsichtsrat 05/2022, 71ff., abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://voikos.de/wp-content/uploads/2022/05/22-05-16-Artikel-www.aufsichtsrat.de_.pdf.

Grundsatz 8

- Dörrwächter/Gierschmann, Nachfolgeplanung – Kernaufgabe des Aufsichtsrats, Der Aufsichtsrat 03/2020, 39f.

Grundsatz 9

- Arbeitskreis: Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung: „Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung“, „Nachhaltigkeit, ESG-Ziele und deren Verankerung in der Vorstandsvergütung“, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: http://www.leitlinien-vorstandsverguetung.de/wp-content/uploads/2021/09/leitlinien_2021_web.pdf.

- Dörrwächter, Malus-/Clawback-Klauseln: die wichtigsten Fragen, Der Betrieb 41/2020, 2182ff.

- Thüsing/Giebeler/Hey (Hrsg.), Handwörterbuch für Aufsichtsräte, 1. Auflage, Düsseldorf 2018, Beitrag 154: „Vorstandsvergütung“  (Dörrwächter)

B. Allgemein weiterführende Literatur

- Ahrend, Geschäftsmodell Nachhaltigkeit, Ökologische und soziale Innovationen als unternehmerische Chance, 2. Auflage, Berlin 2022.

- Allgeier, CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und KMU-Schutz, NZG 2023, S. 195ff.

- Creutzmann/Gleißner, ESG-Dashboards als Basis für Business Judgement-Entscheidungen, ESG 2023, S. 35ff.

- Dörrwächter, Nachhaltigkeit und Gesellschaftsinteresse - Zu den Pflichten des Vorstands im Zusammenhang mit ESG, NZG 2022, 1083ff.

- Gärtner, Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat, KlimaRZ 2023, S. 65ff.

- Graewe, Nachhaltigkeit und der Aufsichtsrat – „Was tun?“, sprach Zeus ..., Der Aufsichtsrat 2022, S. 146ff.

- Graewe, ESG-Kompetenzen im Aufsichtsrat: das unentdeckte Land, Der Aufsichtsrat 2023, S. 34f.

- Harbarth, “Corporate Sustainability Due Diligence“-Richtlinie, AG 2022, S. 633ff.

- Hayn, Die Aufgabe des Aufsichtsrats in der Transformation, Der Aufsichtsrat 2022, S. 157ff.

- Kumpan/Misterek, Nachhaltigkeitsrisiken für Kreditinstitute, ZBB 2023, S. 1ff.

- Mittwoch, Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht, 1. Auflage, Tübingen 2022.

- Mock/Velte, Nachhaltigkeit im (neuen) Deutschen Corporate Governance Kodex, AG 2022, S. 885ff.

- Pöschke, Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat massive Auswirkungen für mittelständische Gesellschaften, GmbHR 2023, R68ff.

- Reich/Krümmer, Integration von Nachhaltigkeit in die Arbeit des Prüfungsausschusses, Der Aufsichtsrat 2022, S. 126ff.

- Rennig, Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Familienunternehmen, RFamU 2023, S. 47ff.

- Rothenburg, Ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Entwurf des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex, ESG 2022, S. 2ff.

- Schumacher, Flexible(re) Nachweisformen zur Entlastung von Nachhaltigkeitsbürokratie, ESG 2023, S. 66ff.

- Simon, Aufsichtsarbeit in Familienunternehmen, Der Aufsichtsrat 2022, S. 138f.

- Spelsberg, Die Erfolgsfaktoren familieninterner Unternehmensnachfolgen, 1. Auflage, Wiesbaden 2011.

- Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, S. 602ff.

- Weller/Hoppmann, Environment Social Governance (ESG), AG 2022, S. 640ff.

- Willms/Stark, DCGK-Novelle 2022 – Die Rolle des Aufsichtsrats im Transformationsprozess, Der Aufsichtsrat 2022, S. 104ff.

C. Weiterführende Informationen

ESG-Sonderbeilage (Beilage 2 zu Heft 21), Der Betrieb 2023, abrufbar unter: https://research.owlit.de/document/f8221ff3-9855-3e7f-a50e-7d6f0d645933

- Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Diagnose Mittelstand 2021, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/publikationen/Diagnose_Mittelstand_2021_Web.html.

- Kölbel, Do investors care about impact?, Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der Börsen-Zeitung, insb. ab 17:42min, abrufbar unter: https://nachhaltiges-investieren.podigee.io/37-investors-impact-julian-koelbel.

- KPMG, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Was die neue CSRD der EU für Unternehmen bedeutet, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://kpmg.com/de/de/home/themen/uebersicht/esg/corporate-sustainability-reporting-directive.html.

- Leitfaden zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse der IHK Darmstadt, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5626414/6d764947fac3a84cdf86b56778d6421c/leitfaden-verantwortung-data.pdf.

- PwC, Global Private Equity Responsible Investment Survey 2021, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://www.pwc.com/gx/en/services/sustainability/publications/private-equity-and-the-responsible-investment-survey.html.

- Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095.

- Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464&from=DE.

- Rumpff, Moritz, Geschäftsführerhaftung und D&O-Versicherung in der inhabergeführten GmbH, ZIP 2023, 783ff., abrufbar unter: https://research.owlit.de/document/f508931d-9d3e-38d4-883f-c6ff63caaee2?documentAnchor=page-783.

- Sparkassen Rating und Risikosysteme (SR), Nachhaltigkeit messbar machen, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://www.s-rating-risikosysteme.de/export/sites/srating/.galleries/downloads/Nachhaltigkeit-messbar-machen.pdf.

- Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, abrufbar (Stand 24.02.2023) unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852.

- Zeitstrahl zur geplanten Einführung der CSRD:

CSRD_Zeitstrahl

Aktuelles

Mai 2023

NJW Special Nachrichten, NJW Special 10/2023, 305:

„Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit im Mittelstand“

April 2023

Beitrag von Frau Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann in der RFamU 4/2023, 189f.: 

„Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit im Mittelstand“

30. März 2023

Frankfurt School Pressemitteilung:

„FS-Professorin Julia Redenius-Hövermann überreicht hessischem Justizminister Roman Poseck Governance-Leitlinien.“

29. März 2023

Pressemitteilung des hessischen Justizministeriums:

„Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit von Mittelstandsunternehmen überreicht.“

März 2023

ESGZ Interview mit Frau Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL. M. und Frau Prof. Dr. Christina E. Bannier:

„Nachhaltigkeit ist eine unternehmerische Entscheidung.“

13. März 2023

Frankfurt School Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Governance-Leitlinien:

„Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit im Mittelstand veröffentlicht“

12. September 2022

Börsen-Zeitung Interview mit Frau Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL. M.:

„Nachhaltigkeits-Leitfaden für den Mittelstand“

04. August 2022

Frankfurt School Pressemitteilung zur ersten Zusammenkunft der Expertenkommission Sustainable Governance:

„Expertenkommission erarbeitet Sustainable Governance-Grundsätze für den Mittelstand.“

Mitglieder der Expertenkommission Sustainable Governance

Gesamtvorsitz

Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL. M.

Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht
Direktorin Corporate Governance Institute
Frankfurt School of Finance and Management

Stellvertretender Vorsitz

Prof. Dr. Christina E. Bannier

Professorin für Banking & Finance
Direktorin Sustainable Governance Lab
Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitglieder

Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend

Vorstandsvorsitzender
HEAG Holding AG

Co-Vorsitzender des Arbeitskreises 2 (Vorstand- und Geschäftsführung)

Thomas Balgheim

Unternehmensberater
BalgheimConsult GmbH

Carsten Bellartz

Head of Legal Affairs
Döhler Group

Dr. Mario Englert

Geschäftsführer
Lauda Dr. R. Wobser GmbH & Co. KG

Timo Herold

Senior Manager, Audit, Corporate Governance Services – Compliance
KPMG AG

Klaus Jaenecke

Vorsitzender des Vorstands, Vorsitzender von Aufsichtsräten
ArMiD u. weitere

Kristina Jeromin

Mitglied der Geschäftsführung
Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V.

Prof. Dr. Christoph Kumpan

Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht
Bucerius Law School

Vorsitzender des Arbeitskreises 1 (Präambel)

Dr. Carsten Lehr

Stv. Vorstandsvorsitzender
EFiS AG

Robert Lippmann

Hauptgeschäftsführer
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar

Dr. Arno Probst

Partner, Audit & Assurance, Lead Center für Corporate Governance
Deloitte

Vorsitzender des Arbeitskreises 4 (Berichterstattung/ Offenlegung)

Meinhard Remberg

Generalbevollmächtigter
SMS GmbH

Dr. Sebastian Sick

Referatsleiter Unternehmensrecht und Corporate Governance
Hans Böckler Stiftung

Matthias Appel

Partner/Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Baker Tilly

Dr. Jan Dörrwächter

Partner/Rechtsanwalt
hkp/// group

Co-Vorsitzender des Arbeitskreises 3 (Aufsichtsrat und Beirat)

Christian Heller

CEO
Value Balancing Alliance

Prof. Dr. Christina Hoon

Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insb. Führung von Familienunternehmen
Universität Bielefeld

Dr. Mark Jehle

Senior Vice President Finance
Merz Pharma

Prof. Dr. Ulrich Klüh

Professor für Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Makroökonomik und Wirtschaftspolitik
Hochschule Darmstadt

Bettina Laurick

Unternehmensberaterin/Regionalvorständin
FidAR e.V.

Co-Vorsitzende des Arbeitskreises 2 (Vorstand- und Geschäftsführung)

Prof. Dr. Dieter Leuering

Rechtsanwalt/Partner
Flick Gocke Schaumburg

Doreen Nowotne

Vorsitzende der Aufsichtsräte
Brenntag, Franz Haniel & Cie.

Martin Seimetz

Geschäftsführer
KJK ESG-Advisory GmbH 

Prof. Christian Strenger

Direktor Corporate Governance Institute
Mitglied div. Aufsichtsräte
Frankfurt School of Finance & Management

Co-Vorsitzender des Arbeitskreises 3 (Aufsichtsrat und Beirat)

Nicole Willms

Rechtsanwältin/Partnerin
Pohlmann & Company

Berthold Welling

Geschäftsführung Recht und Steuern, Nachhaltigkeit
Verband der Chemischen Industrie e.V.

Arbeitskreise der Expertenkommission

Arbeitskreise und Vorsitzende

Arbeitskreis 1: Zielsetzung und Begriffsbestimmung

  • Vorsitz: Prof. Dr. Christoph Kumpan

Arbeitskreis 3: Aufsichtsrat und Beirat

  • Vorsitz: Dr. Jan Dörrwächter / Prof. Christian Strenger

Arbeitskreis 2: Geschäftsführung und Vorstand

  • Vorsitz: Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend / Bettina Laurick

Arbeitskreis 4: Berichterstattung/ Offenlegung

  • Vorsitz: Dr. Arno Probst

Kontakt

Leitung der Geschäftsstelle

Herr Paul Bernhardt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Corporate Governance Institute


Frankfurt School of Finance & Management
c/o Corporate Governance Institute
Adickesallee 32-34
60322 Frankfurt am Main
Deutschland