
Nachhaltigkeitsrisikomanagement (ESG Risiken)
Seminar
Ihr nächster Karriereschritt beginnt hier
Wir vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und unterstützen Sie dabei, Ihre Fachkenntnisse in neuen Bereichen zu erweitern.
Nächster Start
14. April 2026
Dauer
1 Tag
Sprache
Deutsch
Format
Online und Präsenz, Online
Art der Weiterbildung
Seminar
Preis
950,00 €
Wir vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und unterstützen Sie dabei, Ihre Fachkenntnisse in neuen Bereichen zu erweitern.

INHALTE
- Rolle des Finanzsektors bei dem Wandel zu einer nachhaltigeren Gesellschaft und Wirtschaft
- EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und Taxonomie-Verordnung
- Regulatory Technical Standards zu Umweltzielen
- Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und Säule III Offenlegung als wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit Detailvorgaben zu den CSRD-Berichtspflichten
- Biodiversität als kommendes Schwerpunktthema
- BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken und Definition von ESG Risiken gemäß Capital Requirements Regulation
- Umsetzung der ESG-Anforderungen in der MaRisk-Novelle vom 29.06.2023 und BaFin-Prüfungen
- Bankinternes ESG-Stresstesting & Fortentwicklung der aufsichtlichen Stresstests durch EBA und BaFin (7. MaRisk-Novelle)
- Vorgaben zum ESG-Risikomanagement und zur Transitionsplanung in der neuen Capital Requirements Directive (CRD)
- Berücksichtigung von Green Finance bei der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken in Säule I
- Aktuelle Regulierungsinitiativen auf Ebene des Basler Ausschusses und seitens der EBA
Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie 7,5 CPE Credits.

Karriere vorantreiben
Praxisnahe Programme zur Erweiterung Ihrer Kompetenzen und Ihres Netzwerks.
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Zielgruppe
Praktiker:innen aus Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern – Zentrale OpRisk-Managementeinheiten, dezentrale OpRisk-Verantwortliche aus Markt- und Zentralbereichen sowie aus den Abteilungen Compliance, Sicherheit, IT und Revision.
REGISTRIERUNG
REGISTRIERUNG
14. April 2026 - 14. April 2026
1 Tag
Online
950,00 €
27. Oktober 2026 - 27. Oktober 2026
1 Tag
Frankfurt am Main
950,00 €
METHODIK
Interner Fachvortrag, Diskussion, praktische Übungen
DETAILS
Inhouse-Qualifizierung
Unser gesamtes Angebot ist auch maßgeschneidert für Ihr Unternehmen buchbar. Gerne beraten wir Sie dazu und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Sonderkonditionen
Preisvorteil von 10% ab dem 2. Teilnehmer pro Unternehmen und Seminartermin.
LERNZIELE
Der Wandel zu einer nachhaltigeren und emissionsärmeren Gesellschaft und Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einem beherrschenden Thema unserer Zeit entwickelt. Den Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zum einen ergeben sich aus dem enormen Finanzierungsbedarf Chancen, zum anderen haben sich Nachhaltigkeitsrisiken für viele Institute zu einem wesentlichen, aktiv zu steuernden Risikotreiber entwickelt.
Im ersten Teil des Seminars werden Sie für die Bedeutung des Themas und die Rolle der Banken sensibilisiert. Es wird auf den EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und das Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken, eingegangen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein einheitliches Verständnis besteht, was als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ gilt, und dass nachprüfbare Kriterien geschaffen werden, die eine Einstufung einer Aktivität als ökologisch nachhaltig ermöglichen. Mit der EU-Taxonomie und begleitenden Regulatory Technical Standards werden diese Voraussetzungen geschaffen. Darüber hinaus wird auf die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und deren nationale Umsetzung in Deutschland sowie die Vorgaben für die Säule III Offenlegung als wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingegangen.
Teil 2 des Seminars beinhaltet einen Überblick über regulatorische Vorgaben zum ESG-Risikomanagement für Banken. Nachhaltigkeitsrisiken wurden von der BaFin mit dem Ende 2019 erschienenen Merkblatt als ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) in den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungskatalog integriert. Auch die EZB-Bankenaufsicht hat mittlerweile Vorgaben zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht und prüft deren Umsetzung bereits als Teil des SREP. In Deutschland sind zahlreiche Vorgaben zum ESG-Risikomanagement seit dem Jahr 2023 Bestandteil der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und somit Teil der Jahresabschlussprüfung sowie aller bankaufsichtlichen Prüfungen nach § 44 KWG. Mittlerweile liegen auch zahlreiche neue Vorgaben an das ESG-Risikomanagement und die ESG-Offenlegung auf Basis der neuen CRR und CRD vor, darunter unter anderen Anforderungen an das CO2-Accounting und so genannte Transitionspläne. Zudem sind zahlreiche weitere Regelungsinitiativen auf internationaler und nationaler Ebene zu beachten insbesondere die neuen EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland und die neuen EU-Vorgaben im Rahmen der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD).
Im ersten Teil des Seminars werden Sie für die Bedeutung des Themas und die Rolle der Banken sensibilisiert. Es wird auf den EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und das Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken, eingegangen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein einheitliches Verständnis besteht, was als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ gilt, und dass nachprüfbare Kriterien geschaffen werden, die eine Einstufung einer Aktivität als ökologisch nachhaltig ermöglichen. Mit der EU-Taxonomie und begleitenden Regulatory Technical Standards werden diese Voraussetzungen geschaffen. Darüber hinaus wird auf die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und deren nationale Umsetzung in Deutschland sowie die Vorgaben für die Säule III Offenlegung als wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingegangen.
Teil 2 des Seminars beinhaltet einen Überblick über regulatorische Vorgaben zum ESG-Risikomanagement für Banken. Nachhaltigkeitsrisiken wurden von der BaFin mit dem Ende 2019 erschienenen Merkblatt als ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) in den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungskatalog integriert. Auch die EZB-Bankenaufsicht hat mittlerweile Vorgaben zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht und prüft deren Umsetzung bereits als Teil des SREP. In Deutschland sind zahlreiche Vorgaben zum ESG-Risikomanagement seit dem Jahr 2023 Bestandteil der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und somit Teil der Jahresabschlussprüfung sowie aller bankaufsichtlichen Prüfungen nach § 44 KWG. Mittlerweile liegen auch zahlreiche neue Vorgaben an das ESG-Risikomanagement und die ESG-Offenlegung auf Basis der neuen CRR und CRD vor, darunter unter anderen Anforderungen an das CO2-Accounting und so genannte Transitionspläne. Zudem sind zahlreiche weitere Regelungsinitiativen auf internationaler und nationaler Ebene zu beachten insbesondere die neuen EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland und die neuen EU-Vorgaben im Rahmen der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD).
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