
Staatliche Förderoptionen
Staatliche Förderprogramme (BAfÖG & Co)
BAföG ist die klassische Form der Studienförderung in Deutschland und in der Regel günstiger als jeder Studienkredit. Die maximale Förderung beträgt derzeit 992 € pro Monat (dabei ist ein zusätzliches Einkommen von 603 € erlaubt). Für Studierende der Frankfurt School, die BAföG beantragen möchten, ist das Studierendenwerk Frankfurt am Main zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie auf den beiden folgenden websites.

Auslands-BAFöG
Förderfähigkeit
Studierende der Frankfurt School können unter bestimmten Voraussetzungen diese Förderung erhalten - auch wenn sie für das Inland nicht BAFöG-berechtigt sind. Unbedingt erforderlich ist z.B. die Rechnungsstellung durch eine Auslandshochschule (was im Falle von ERASMUS und Frankfurt School Exchange-Programmen nicht gegeben ist).
Informationen und Antrag
Informationen, Formulare und Adressen der zuständigen Ämter für das Auslands-BAföG finden sie hier:
Finanzielle Förderung
Es werden maximal 5.600 € an Studiengebühren erstattet. Dieser Betrag ist nicht rückzahlbar.
Daneben gibt es einen Reisekostenzuschuss (250€ für EU-Länder und Schweiz, 500€ für Nicht-EU-Länder).
Außerdem gibt es Zusatzleistungen zur Krankenversicherung und länderspezifische monatliche Zuschüsse.
50 % der gewährten Zuschüsse (Reisekosten- und Krankenversicherungszuschuss) sind nach dem Auslandsaufenthalt rückzahlbar.
Auslands-BAFöG
Förderfähigkeit
Studierende der Frankfurt School können unter bestimmten Voraussetzungen diese Förderung erhalten - auch wenn sie für das Inland nicht BAFöG-berechtigt sind. Unbedingt erforderlich ist z.B. die Rechnungsstellung durch eine Auslandshochschule (was im Falle von ERASMUS und Frankfurt School Exchange-Programmen nicht gegeben ist).
Informationen und Antrag
Informationen, Formulare und Adressen der zuständigen Ämter für das Auslands-BAföG finden sie hier:
Finanzielle Förderung
Es werden maximal 5.600 € an Studiengebühren erstattet. Dieser Betrag ist nicht rückzahlbar.
Daneben gibt es einen Reisekostenzuschuss (250€ für EU-Länder und Schweiz, 500€ für Nicht-EU-Länder).
Außerdem gibt es Zusatzleistungen zur Krankenversicherung und länderspezifische monatliche Zuschüsse.
50 % der gewährten Zuschüsse (Reisekosten- und Krankenversicherungszuschuss) sind nach dem Auslandsaufenthalt rückzahlbar.

BVA-BILDUNGSKREDIT
Das Bundeverwaltungsamt (BVA) bietet einen Bildungskredit für Studierende in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt an (Bachelor-Studium nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Semesters, Master-Studium).
Die Förderung erfolgt in monatlichen Beträgen von 100 €, 200 € oder 300 €, ist auf maximal 24 Monate begrenzt und wird unabhängig vom Einkommen der Studierenden, Eltern oder Ehepartner gewährt.
Eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 3.600 € für studienbezogene Ausgaben (z. B. Studiengebühren, Arbeitsmaterialien) ist möglich. Der Kredit kann zusätzlich zum BAföG genutzt werden und wird bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die Studierenden das 36. Lebensjahr vollenden.
