US FINANCIAL AID

Student Services

US governments title IV programme

Die Frankfurt School of Finance and Management nimmt seit der ersten Zulassung der Einrichtung im Jahr 2014 am Title IV-Programm der US-Regierung teil. Seit 2014 konnten wir vielen Studierenden bei der Finanzierung ihres Studiums hier an der FS helfen und haben das Angebot an akademischen Programmen für dieses Programm erweitert.

FEDERAL STUDENT AID (FSA)

Die Frankfurt School of Finance and Management nimmt seit ihrer ersten Zulassung im Jahr 2014 am Title IV-Programm der US-Regierung teil. Seit 2014 konnten wir vielen Studierenden bei der Finanzierung ihres Studiums an der FS helfen und haben das Angebot an akademischen Programmen für dieses Programm erweitert.

US Financial Aid ist ein Studentenkreditprogramm, das von der US-Bundesregierung angeboten wird. Es ermöglicht amerikanischen Studierenden, die in einem unserer förderfähigen Programme (siehe unten) studieren, den Zugang zu subventionierten, nicht subventionierten und Direct Plus-Krediten zur Finanzierung ihres Studiums. Die Frankfurt School ist eine von nur vier Universitäten in Deutschland, die vollständig am US-Kreditprogramm teilnehmen.

Die Teilnahmebedingungen für die staatliche Studienbeihilfe umfassen:

  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • US-Staatsbürgerschaft oder berechtigte Nichtstaatsbürgerschaft
  • Ordnungsgemäße Rückzahlung früherer staatlicher Studentenkredite
  • Teilnahme an oder Zulassung zu einem der unten aufgeführten Programme
  • Aufrechterhaltung eines angemessenen akademischen Fortschritts

Akademische Programme:

  • Master of Finance
  • Master in Management
  • Master of Applied Data Science
  • Vollzeit-MBA
  • Executive MBA
  • Bachelor of Science
  • Doktorandenprogramm

Alle anderen an der Frankfurt School angebotenen Programme (z. B. alle anderen akademischen Studiengänge, Nicht-Studiengänge, Online-Kurse usw.) sind nicht für das Title IV-Programm zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass die für die Bundesförderung zugelassenen Programme nur am Campus Frankfurt am Main angeboten werden.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen bis zu 140 volle Tage pro Jahr arbeiten. Studierende können sich für ein Praktikum während der Ferien entscheiden oder neben ihrem Studium in Teilzeit arbeiten, d. h. bis zu 20 Stunden pro Woche. Weitere Informationen finden Sie hier.

FEDERAL STUDENT AID BEANTRAGEN

Frankfurt School’s Federal School Code is 040153 (you will need it to file your FAFSA - Free Application for Federal Student Aid).

You can check the status of your FAFSA anytime after submitting it online by going to FAFSA.gov and login in with your FSA ID or by contacting the Federal Student Aid Information Center.

(Zinssatz 6,39 % zuzüglich Auszahlungsgebühr von 1,057 %): Nur Bachelor-Studierende haben Anspruch auf diese Art von Darlehen. Diese Darlehen werden nach Bedarf vergeben, und die Rückzahlung wird bis nach Abschluss des Studiums aufgeschoben.

(Zinssatz 7,94 % für Masterstudierende und 6,39 % für Bachelorstudierende, zuzüglich einer Auszahlungsgebühr von 1,057 %): nicht bedarfsabhängig; Zinsen fallen während des gesamten Zeitraums an, auch während des Studiums und während der Nachfrist und Stundungsfristen.

(Zinssatz 8,94 % zuzüglich Auszahlungsgebühr von 4,228 %): Nicht subventionierte Darlehen für Graduierte. PLUS-Darlehen helfen bei der Finanzierung von Bildungsausgaben bis zur Höhe der Studienkosten abzüglich aller anderen finanziellen Unterstützung. Zinsen fallen während des gesamten Zeitraums an.

(Zinssatz: fester Zinssatz basierend auf dem gewichteten Durchschnitt der Zinssätze der zu konsolidierenden Darlehen, aufgerundet auf die nächste Achtelprozentstelle. Der Zinssatz für ein Direct Consolidation Loan ist nicht begrenzt. Berechtigte staatliche Studentendarlehen können zu einem Direct Consolidation Loan zusammengefasst werden.

Geschätzte Studienkosten:

Nachstehend finden Sie die Studienkosten (förderfähige Kosten für Direktdarlehen) – alle Angaben in US-Dollar, basierend auf einem durchschnittlichen Wechselkurs von IRS 2024 EUR/US$ von 1,08. Wenn Sie höhere Ausgaben geltend machen, müssen Sie dies nachweisen. Zusätzliche Ausgaben für Studierende mit Behinderungen werden von Fall zu Fall entschieden. Bitte beachten Sie: Während die unten angegebenen Sätze auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1,08 berechnet wurden, wird der Betrag, den Sie erhalten, zum aktuellen Wechselkurs an diesem Tag abzüglich einer Transaktionsgebühr berechnet, die das US-Bildungsministerium einbehält. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie entscheiden, wie viel Sie ausleihen möchten.

Geschätzte förderfähige Direktdarlehensbeträge:

Der tatsächliche Darlehensbetrag, den Sie pro Studienjahr erhalten können, kann unter dem jährlichen Darlehenslimit liegen. Diese Limits variieren je nach:

  • dem Jahr, in dem Sie sich befinden, und
  • ob Sie ein unterhaltsberechtigter oder unabhängiger Student sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Federal Student Aid zum Thema Direktdarlehen: Subventionierte und nicht subventionierte Darlehen | Federal Student Aid

COA herunterladen – alle Programme 2026

Informationen zur Offenlegung von Darlehen

Die Frankfurt School bietet keine privaten Bildungsdarlehen an.

Die Frankfurt School bietet keine privaten Darlehen für Darlehensnehmer an.

Die Frankfurt School hat keine Liste bevorzugter Kreditgeber.

Die Frankfurt School verweist Kreditnehmer nicht an bestimmte Kreditgeber oder Kreditprodukte, sondern stellt umfassende und unvoreingenommene Informationen zur Verfügung, damit Kreditnehmer fundierte und sachkundige Entscheidungen treffen können.

USFA-Plan zur Verhinderung und Bewältigung von Zahlungsausfällen

Wie die Darlehen ausgezahlt werden

In der Regel deckt Ihr Darlehen ein ganzes akademisches Jahr ab. Das Geld wird in zwei Raten an Sie ausgezahlt – jeweils zu Beginn eines jeden Semesters im akademischen Jahr. Wir zahlen Ihr Darlehen aus, indem wir den Betrag Ihrem Hochschulkonto gutschreiben, um Studiengebühren und sonstige Gebühren zu begleichen. Wenn der Auszahlungsbetrag Ihres Darlehens die Studiengebühren übersteigt, zahlen wir Ihnen den verbleibenden Restbetrag direkt auf Ihr deutsches Bankkonto aus. Wir erhalten das Geld in Euro, daher gilt für alle Transaktionen der Umrechnungskurs USD/EUR des Tages, an dem wir Ihr Geld erhalten. Wir informieren Sie schriftlich bei jeder Teilzahlung Ihres Darlehens und geben Ihnen Informationen darüber, wie Sie die Auszahlung ganz oder teilweise stornieren können, falls Sie das Geld nicht mehr benötigen. Außerdem erhalten Sie eine Benachrichtigung vom U.S. Department of Education, die die Auszahlung bestätigt. Bitte lesen und bewahren Sie alle Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrem Darlehen sorgfältig auf.

Vor der Auszahlung

Um US-Studienkredite an der Frankfurt School zu erhalten, müssen Studierende zwei verschiedene Formulare ausfüllen. Das erste Formular ist ein „Aid Acceptance Letter“, in dem der Kreditnehmer angibt, welchen Betrag er aus der genehmigten Summe erhalten möchte. Das zweite Formular ist die US Financial Aid Academic Policy. Digitale Versionen unserer SAP-Richtlinie und weiterer Richtlinien für Empfänger*innen der US Financial Aid sind hier verfügbar. Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien ausschließlich für aktuelle Studierende gelten, die US Financial Aid von der Frankfurt School erhalten, und nicht für andere Studierende.

  • US Financial Aid Acceptance Form
  • USFA SAP Policy

Verwendung des Darlehens für Ausbildungskosten

Sie dürfen das erhaltene Darlehen ausschließlich zur Deckung Ihrer Ausbildungskosten verwenden. Ausbildungskosten umfassen Studiengebühren, Unterkunft und Verpflegung, Gebühren sowie indirekte Ausgaben wie Bücher, Materialien, Ausrüstung, Kinderbetreuung, Transportkosten sowie die Miete oder den Kauf eines Computers.

Auslandsstudium

Förderfähige US-Studierende, die finanzielle Unterstützung für ein Auslandssemester benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre staatliche Studienförderung nutzen.

Es gelten spezielle Vorschriften in Bezug auf Dauer und Ort des Auslandsstudiums, abhängig von Ihrem Studiengang und dessen Anforderungen. Wenn Sie planen, Fördermittel nach Title IV zu beantragen, besprechen Sie dies bitte so früh wie möglich mit der Federal Aid Administrator.

Um während des Auslandsaufenthalts Anspruch auf staatliche Studienförderung zu haben, muss der/die Studierende:

  • Die Kursinformationen zur Genehmigung eingereicht und die Anerkennung der Credits im Voraus durch die Frankfurt School erhalten haben.
  • Eine „Learning Agreement“ abschließen, das die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen dokumentiert.
  • Nach dem Auslandssemester ein offizielles Transcript der Gastuniversität einreichen und einen Erfahrungsbericht verfassen, der intern an der Frankfurt School veröffentlicht wird.

Einschreibestatus und sonstige Änderungen

Es ist wichtig, dass Ihr FSA-Studentenprofil stets aktuell ist, damit Ihre Darlehensinformationen korrekt bleiben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihr Profil zu aktualisieren, wenn Sie:

  • Ihre lokale oder permanente Adresse oder Telefonnummer ändern;
  • Ihren Namen ändern (z. B. durch Heirat);
  • Nicht in Vollzeit für den zertifizierten Darlehenszeitraum eingeschrieben sind;
  • Sich nicht an der Hochschule einschreiben, die Ihr Darlehen zertifiziert hat;
  • Ihr Studium abbrechen;
  • An eine andere Hochschule wechseln; oder
  • Ihren Abschluss machen.

Bis Sie Ihren Abschluss gemacht oder die Hochschule verlassen haben, müssen Sie auch die Frankfurt School über diese Änderungen informieren. Eine nicht geplante Unterbrechung der Einschreibung (z. B. ein Praktikumssemester ohne Leistungspunkte) gilt als Unterbrechung Ihres Studiums.

Wenn Sie Ihren Abschluss machen oder Ihr Programm beenden, beginnt eine sechsmonatige Karenzzeit für Ihre „Direct Subsidized“ und „Unsubsidized Loans“. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie mit der Rückzahlung beginnen (siehe Abschnitt „Nach dem Abschluss“).

Datenschutz, Privatsphäre und Verbraucherrechte

Die Rechte der Studierenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der Datenschutzseite der Frankfurt School beschrieben. Um Ihren Kreditantrag zu bearbeiten und die US-Vorschriften einzuhalten, benötigt das Study Finance Office bestimmte persönliche Daten von Ihnen. Die Frankfurt School speichert diese sensiblen Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und den US-Bundesvorschriften.

  • Schutz von Verbraucherdaten: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Institutionelle Verbraucherinformationen: Datenschutz
  • Allgemeine Bestimmungen: Verwaltungsverfahren

Institutionelle Informationen:

  • Studiengangsinformationen
  • Dienstleistungen und Einrichtungen für Studierende mit Behinderung

Falschangaben (Misrepresentation)

Informationen zu Art des Programms und Gebühren finden Sie auf der jeweiligen Programmwebseite; Informationen zur Beschäftigungsfähigkeit auf unseren Career Services-Seiten. Die Frankfurt School verfügt über Verfahren, um eine fehlerhafte Darstellung ihrer Programme, Gebühren oder Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermeiden.

Zinszahlungen während des Studiums an der Frankfurt School

Sie können sich dafür entscheiden, während Ihres Studiums Zinsen auf Ihre „Direct Unsubsidized“ oder „Direct PLUS Loans“ zu zahlen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, werden die aufgelaufenen Zinsen vom U.S. Department of Education dem Darlehensbetrag hinzugefügt („Kapitalisierung“), was den Gesamtbetrag Ihrer Rückzahlung erheblich erhöhen kann. Es ist finanziell vorteilhaft, die Zinsen bereits während des Studiums oder während der Karenzzeit zu zahlen, um den Anstieg des Gesamtdarlehens zu vermeiden.

Einstiegsberatung (Entrance Counseling)

Wenn Sie noch nie zuvor ein „Direct Loan“ erhalten haben, verlangt die US-Bundesregierung, dass Sie eine Einstiegsberatung absolvieren, um Ihre Verpflichtungen als Kreditnehmer zu verstehen. Diese Beratung kann online durchgeführt werden.

  • Für Studierende im Grundstudium deckt die Beratung die „Direct Subsidized“ und „Direct Unsubsidized Loans“ ab.
  • Für Master- oder Promotionsstudierende deckt sie zusätzlich die „Direct PLUS Loans“ ab.

USFA Leave of Absence Policy

USFA R2T4 Policy

Dauer, Kündigung und Rückerstattung der Studienvereinbarung der Frankfurt School

  1. Diese Studienvereinbarung gilt für den gesamten Studienzeitraum bis zum Abschluss des Studiengangs. Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung zum Ende eines Semesters mit einer Frist von vier Wochen (31. Januar / 31. August) kündigen.
  2. Wenn der/die Studierende die Einschreibung spätestens vier Wochen vor Studienbeginn (01. September / 01. Februar) storniert, ist nur die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibegebühr fällig. Bei einer späteren Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühr für das betreffende Semester bestehen.
  3. Die Kündigung muss schriftlich oder auf elektronischem Wege mit einer rechtsgültigen elektronischen Signatur erfolgen.
  4. Die Vereinbarung endet, wenn:
    a) Der/die Studierende alle Prüfungen erfolgreich bestanden hat;
    b) Der/die Studierende eine Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat;
    c) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt;
    d) Eine Kündigung gemäß Abschnitt 6 Absatz 2 eingeht.
  5. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Frankfurt School ist die volle Studiengebühr für das betreffende Semester zu zahlen. Ein „wichtiger Grund“ liegt insbesondere vor, wenn der/die Studierende durch sein/ihr Verhalten Anlass zur Kündigung gibt (z. B. schwerwiegende Verstöße gegen Verpflichtungen).
  6. Wenn die Zahlung der Studiengebühr (ganz oder zu mindestens 50 %) trotz Mahnung mehr als 60 Tage im Rückstand ist, kann die Frankfurt School die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
  7. Mit Beendigung der Vereinbarung endet automatisch auch die Einschreibung und Zugehörigkeit zur Frankfurt School.

Withdrawing

Once you are no longer enroled, you'll receive a 6-month grace period on your Direct Subsidised and Unsubsidised Loans during which you are not required to make loan payments. You must begin repayment at the end of your grace period. If you have an in-school deferment on a Direct Subsidised or Unsubsidised Loan that entered repayment at an earlier date before you returned to school and you graduate or withdraw from school, you will be required to immediately begin making payments on the loan because the 6-month grace period has already been used up; there is no second grace period. Make sure that both Frankfurt School and your loan servicer know that you are no longer enroled. If you don't begin making payments when required, there is the possibility that you will lose repayment incentives you may have received or even go into default. 

Grace periods

When you graduate or withdraw from your academic programme, you will receive a six-month grace period for your Direct Subsidised and Unsubsidised Loans. Your grace period begins the day after you stop attending school. Once your grace period ends, you must begin repaying your loan(s). If you re-enrol in school at least half time before the end of your 6-month grace period, you will receive the full 6-month grace period when you stop attending school. There is no grace period for Direct PLUS Loans—the repayment period for each Direct PLUS Loan you receive begins 60 days after we made the last disbursement of the loan. However, you can defer repayment while you're enrolled in school and (for Direct PLUS Loans first disbursed on or after July 1, 2008) for an additional 6 months after you graduate. Remember, if you choose to defer payment on a Direct PLUS Loan, any interest that accumulates during the deferment period will be added to the unpaid principal amount of your loan. This is called "capitalisation," and it increases your debt because you'll have to pay interest on this higher principal balance.

Exit Counseling

We are required to ensure that you receive Exit Counseling before you graduate or withdraw. Exit Counseling provides important information you need to prepare to repay your federal student loan(s).

If you have received a subsidised, unsubsidised or PLUS loan under the Direct Loan Program or the FFEL Program, you must complete exit counseling each time you:

Drop below half-time enrolment

Graduate

Leave School

Please complete your Exit Counseling on the FSA Website

Reservists Called to Active Duty

If you are called or ordered to active duty for more than 30 days from a reserve component of the U.S. Armed Forces, the period of your active duty service and the time necessary for you to re-enrol in school after your active duty ends are not counted as part of your grace period. However, the total period that is excluded from your grace period may not exceed three years. If the call or order to active duty occurs while you are in school and requires you to drop below half-time enrolment, the start of your grace period will be delayed until after the end of the excluded period. If the call or order to active duty occurs during your grace period, you will receive a full 6-month grace period at the end of the excluded period. If you are a reservist called to active duty with the U.S. Armed Forces for more than 30 days, contact the Direct Loan Servicing Center to let us know your status.

Choosing a Repayment Plan

You'll have the choice of several plans, and your loan servicer will notify you of the date your first payment is due. If you do not choose a repayment plan, the Department will place you on the Standard Repayment Plan. Most Direct Loan borrowers choose to stay with the Standard Repayment Plan, but there are other options for borrowers who may need more time to repay or who need to make lower payments at the beginning of the repayment period.

Consolidation

If you have multiple federal education loans, you can consolidate them into a single Direct Consolidation Loan. This may simplify repayment if you are currently making separate loan payments to different loan holders, as you'll only have one monthly payment to make. There may be tradeoffs, however, so you'll want to learn about the advantages and possible disadvantages of consolidation before you consolidate. To learn more, visit the Department‘s Direct Consolidation Loan website.

Rückzahlung (Repayment)

In der Regel haben Sie zwischen 5 und 10 Jahren Zeit, um Ihr Darlehen zurückzuzahlen – je nachdem, welchen Rückzahlungsplan Sie wählen (es gibt mehrere Optionen). Ihr Loan Servicer informiert Sie über das Datum, an dem Ihre erste Zahlung fällig ist.

Wenn Sie keinen Rückzahlungsplan auswählen, werden Sie automatisch in den Standard-Rückzahlungsplan (Standard Repayment Plan) aufgenommen. Dieser sieht feste monatliche Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vor. Die meisten Kreditnehmerinnen im Direct-Loan-Programm bleiben bei diesem Standardplan. Es gibt jedoch auch andere Rückzahlungsoptionen für Kreditnehmerinnen, die mehr Zeit für die Rückzahlung benötigen oder zu Beginn der Rückzahlungsphase niedrigere monatliche Raten wünschen.

Sie können Ihren Rückzahlungsplan jederzeit ändern, indem Sie die Website Ihres Loan Servicers aufrufen (melden Sie sich dazu über Ihr FSA-Konto an, um Ihren Servicer zu finden) und sich in Ihr Konto einloggen.

Automatische Zahlungen (Elektronisches Lastschriftverfahren)

Wenn das U.S. Department of Education Ihnen Ihre erste Rechnung sendet, erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie sich für das elektronische Lastschriftverfahren (Electronic Debit Account, EDA) anmelden können. Damit kann Ihre Bank Ihre monatlichen Rückzahlungen automatisch von Ihrem Giro- oder Sparkonto abbuchen.

Sie müssen somit keine Schecks schreiben, keine Briefmarken verwenden und sich keine Sorgen machen, ob Ihre Zahlung rechtzeitig eingeht. Darüber hinaus bietet das Direct Loan Programm einen Zinsnachlass von 0,25 % auf Ihr Darlehen für jeden Zeitraum, in dem Ihre Zahlungen über das elektronische Lastschriftverfahren erfolgen.

Zahlungsschwierigkeiten (Trouble Making Payments?)

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rückzahlungen zu leisten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Loan Servicer. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung erarbeiten. Zu den möglichen Optionen gehören:

  • Wechsel des Rückzahlungsplans
  • Stundung (Deferment) – wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Stundung erlaubt Ihnen, Ihre Zahlungen vorübergehend auszusetzen.
  • Aussetzung (Forbearance) – wenn Sie die Voraussetzungen für eine Stundung nicht erfüllen, aber vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihre Zahlungen zu leisten. Eine Aussetzung ermöglicht es, Zahlungen zeitweise auszusetzen, geringere Beträge zu zahlen oder den Rückzahlungszeitraum zu verlängern.

Wenn Sie Ihre Zahlungen einstellen, ohne eine Stundung oder Aussetzung zu beantragen, kann Ihr Darlehen in Zahlungsverzug (Default) geraten – mit schwerwiegenden Folgen.

Ihr Darlehen gilt zunächst als überfällig (delinquent), wenn Ihre monatliche Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht. Wenn Sie keine Zahlung leisten, sendet Ihnen das Department Erinnerungsschreiben, um Sie an Ihre Verpflichtung zur Rückzahlung und die möglichen Konsequenzen eines Zahlungsausfalls zu erinnern.

Wenn Ihr Konto überfällig bleibt, wenden Sie sich sofort an Ihren Loan Servicer, um den Rückstand zu begleichen. Mahngebühren können hinzugefügt werden, und Ihre Rückstände werden an eine oder mehrere Kreditagenturen (Credit Bureaus) gemeldet. Dennoch ist es besser, verspätet zu zahlen als gar nicht, da so ein Zahlungsausfall vermieden wird.

Folgen eines Zahlungsausfalls (Consequences of Default)

Ein Zahlungsausfall kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter:

  • Der gesamte noch offene Darlehensbetrag einschließlich Zinsen wird sofort fällig (Beschleunigung – Acceleration).
  • Sie können keine Stundung oder Aussetzung mehr beantragen und verlieren das Recht auf andere Vorteile, z. B. die Wahl eines Rückzahlungsplans.
  • Sie verlieren die Berechtigung, weitere staatliche Studienförderung (Federal Student Aid) zu erhalten.
  • Der Zahlungsausfall wird an Kreditagenturen gemeldet, was Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigt und Ihre Chancen mindert, ein Auto, ein Haus oder eine Kreditkarte zu erhalten.
  • Ihre Steuerrückzahlungen und staatlichen Leistungen können zur Tilgung Ihres säumigen Darlehens einbehalten werden (Treasury Offset).
  • Ihr Lohn kann gepfändet werden – Ihr Arbeitgeber kann verpflichtet werden, einen Teil Ihres Gehalts direkt an den Kreditgeber zu überweisen, um das säumige Darlehen zu begleichen.
  • Ihr Kreditgeber kann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
  • Sie können unter Umständen keine Vermögenswerte wie Immobilien kaufen oder verkaufen.
  • Es können Gerichtskosten, Inkassogebühren, Anwaltskosten und weitere Kosten anfallen.
  • Es kann Jahre dauern, bis Sie Ihre Kreditwürdigkeit wiederhergestellt haben.
  • Ihre Hochschule kann die Aushändigung Ihres Abschlusszeugnisses oder Transkripts verweigern, bis Ihr säumiges Darlehen vollständig beglichen ist. Das Transkript ist Eigentum der Hochschule, und es liegt in deren Ermessen – nicht beim U.S. Department of Education oder Ihrem Kreditgeber –, ob es Ihnen ausgehändigt wird.

GI Bill®-Leistungen

Die Frankfurt School akzeptiert GI Bill®-Bildungsleistungen für berechtigte Studierende. Diese Leistungen werden vom US-amerikanischen Ministerium für Veteranenangelegenheiten (VA) bereitgestellt und können zur Deckung von Studiengebühren, Gebühren und anderen studienbezogenen Kosten beitragen.

Die folgenden Programme sind von der VA genehmigt:

Wir arbeiten aktiv daran, unsere Liste der genehmigten Programme zu erweitern. Wenn Sie an einem Programm interessiert sind, das derzeit nicht oben aufgeführt ist, können Sie sich gerne an uns wenden – wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand der Genehmigung.

Die Leistungen stehen folgenden Personen zur Verfügung:

  • US-Militärveteranen
  • Aktive Militärangehörige
  • Berechtigte Ehepartner und Angehörige

Die Berechtigung hängt von Ihrer Dienstzeit und dem spezifischen GI-Bill-Programm ab, für das Sie sich bewerben (z. B. Post-9/11 GI Bill). Ausführliche Informationen finden Sie auf der VA-Seite zu Bildungs- und Ausbildungsleistungen.

Um Ihre GI Bill-Leistungen bei uns in Anspruch zu nehmen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Beantragen Sie die GI Bill-Leistungen über die VA-Website.
  2. Nach Erhalt Ihrer Genehmigung senden Sie uns Ihr Certificate of Eligibility (COE) zu (Kontaktdaten siehe unten).
  3. Sobald Ihre Zulassung bestätigt ist, melden wir Ihre Immatrikulation beim US-Ministerium für Veteranenangelegenheiten, um Ihre Leistungen zu aktivieren.

GI Bill® ist eine eingetragene Marke des US-Ministeriums für Veteranenangelegenheiten (VA). Weitere Informationen zu den Bildungsleistungen der VA finden Sie auf der offiziellen Website der US-Regierung unter https://www.benefits.va.gov/gibill.

ANFRAGEN

Peter Kiefer | Head of Study Finance / Educational Advisor
069 154008-275
Modern Frankfurt School building with glass entrance and landscaped green lawn.

ANFRAGEN

Maria Tonder | Study Finance and Scholarship Officer
069 154008-245
Modern Frankfurt School building with glass entrance and landscaped green lawn.