Whistleblower System

Frankfurt School of Finance & Management

Hinweisgeber System

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit dem 02.07.2023 gilt in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen HinSchG - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Das HinSchG dient dem Schutz der hinweisgebenden Personen, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz mitteilen möchten. Die Tatbestände, die gemeldet werden können, sind in § 2 HinSchG - Einzelnorm  abschließend aufgeführt.

Die Frankfurt School of Finance & Management gGmbH hat eine interne Meldestelle für Hinweise gem. § 12 HinSchG eingerichtet.

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