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People working together and discussing a paper

Frankfurt am Main, 24.10.2022 12:00:00

Das Corporate Governance Institute (CGI) an der Frankfurt School hat kürzlich zu einem Kernstück in der globalen Corporate-Governance-Diskussion beigetragen – am 13. Oktober hat es seine Kommentare zu den Entwürfen für die Überarbeitung der G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance vorgelegt. Die Kommentare, die auf der CGI-Website abrufbar sind, werden bei den Diskussionen zur Überarbeitung der Grundsätze berücksichtigt, die 2023 abgeschlossen werden.

Die zuletzt 2015 überarbeiteten G20/OECD Grundsätze der Corporate Governance sind ein zentraler internationaler Corporate-Governance-Standard und werden von vielen Ländern als Benchmark verwendet. Die großen Herausforderungen der vergangenen Jahre, wie Klimawandel und COVID, haben die Frage aufgeworfen, ob das derzeitige Rahmenwerk noch seinen Zweck erfüllt. Im Jahr 2021 wurde dann mit der Überarbeitung der Grundsätze begonnen. Die OECD hat den Entwurf der Überarbeitung am 19. September 2022 veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation gestartet.

Eine wichtige Ergänzung der Grundsätze ist die Aufnahme eines neuen Kapitels, das sich mit Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit befasst und Leitlinien für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und den Umgang mit dem Klimawandel und anderen ESG-Risiken enthält. Eine weitere wichtige Ergänzung ist die Erörterung der Rolle und Rechte von Anleihe-Investorinnen und -Investoren im Rahmen der Corporate Governance, in der empfohlen wird, die Ausübung dieser Rechte zu erleichtern. Die überarbeiteten Grundsätze befassen sich auch mit Themen, die durch die Pandemie ins Rampenlicht gerückt sind, wie etwa virtuelle Aktionärsversammlungen und digitale Sicherheitsrisiken.

Das CGI begrüßt die Überarbeitungen weitgehend und freut sich, dass die genannten neuen Themen aufgegriffen und bestehende Themen vertieft wurden, darunter externe Prüferinnen und Prüfer, Stewardship-Kodizes, Unternehmensgruppen, Vielfalt im Vorstand, Vorstandsausschüsse und die Aufsichtspflichten des Vorstands im Bereich Risikomanagement. Zusätzlich zu kapitelbezogenen Kommentaren machte das CGI übergreifende Anmerkungen: Erstens schlug das CGI vor, bei der Behandlung wesentlicher Corporate-Governance-Themen weiterhin einen angemessen entschlossenen Ton zu verwenden und zögerliche Formulierungen zu vermeiden, wie etwa die Verwendung von "may"-Klauseln oder bedingten Aussagen. Zweitens wurde empfohlen, die herkömmliche Definition des Begriffs "Stakeholder" beizubehalten und die überarbeitete Definition, die Aktionäre ausschließt, zu vermeiden. Drittens wurde eine stärkere Betonung einer konsistenten, vergleichbaren und zuverlässigen Offenlegung vorgeschlagen.

Die Kommentare des CGI werden zusammen mit anderen eingegangenen Kommentaren nach Ablauf der Konsultationsfrist auf der entsprechenden Webseite der OECD veröffentlicht. Für weitere Informationen oder andere CGI-Themen steht das CGI-Büro gerne zur Verfügung (cgi@fs.de).