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Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG ist der Klassiker der Ausbildungsfinanzierung und günstiger als jeder Studienkredit. Informationen und die Antragsformulare können Sie hier abrufen. Der Höchstsatz der Förderung liegt zurzeit bei 861 Euro monatlich.

Für Studierende der Frankfurt School ist das Studentenwerk Frankfurt am Main zuständig. Einen ersten Überblick erhalten Sie auch durch den downloadbaren Flyer.

Auslands BAföG

Alle Studenten der Bachelor-Studiengänge, ob Vollzeit, ausbildungsintegriert oder berufsintegriert, haben Anspruch auf Auslands-BAföG. Informationen, Formulare und die Adressen der entsprechenden Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier.

Erstattet werden an Studiengebühren max. 4.600 €. Dieser Betrag ist nicht zurückzuzahlen. Der Reisekostenzuschuss für EU-Länder beträgt 250 €, für Nicht-EU-Länder 500 €. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung wird nur bei Nachweis gewährt. 50 % der gewährten Zuschüsse (Reisezuschuss und Krankenversicherung) kann nach dem Auslandsaufenthalt zurückgefordert werden.

Bildungskredit

Die KfW-Förderbank bietet einen Bildungskredit für Studierende auf einer fortgeschrittenen Ausbildungsstufe (Bachelor mit nachgewiesenem erfolgreichen Abschluss des 2. Semesters, Master). Dieser Bildungskredit ist nicht mit dem KfW-Studienkredit zu verwechseln! Die Förderung beträgt wahlweise 100, 200 oder 300 Euro monatlich, ist auf maximal 24 Monate begrenzt und wird unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern oder Ehegatten gewährt.

Eine einmalige Abschlagszahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen (z.B. Studiengebühren, Arbeitsmittel) ist möglich. Der Kredit kann auch zusätzlich zu einer Förderung durch BAföG in Anspruch genommen werden und wird bis maximal zum Ende des Monats, in dem Studierende das 36. Lebensjahr vollenden, gewährt. Die Beantragung erfolgt schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, oder online. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.