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09.11.2023 12:00:00

Die EU-Kommission hat sechs große Plattformbetreiber im Sinne des EU Digital Markets Act (DMA) als „Torwächter“ benannt – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft. Ab März 2024 müssen sie Verhaltens- und Transparenzvorgaben erfüllen. Beispielsweise dürfen sie ohne Zustimmung der Verbraucher keine personenbezogenen Daten mehr verknüpfen – das hat auch weitreichende Auswirkungen für Verbraucher und Werbetreibende.

Frankfurt School-Professor Dr. Thomas Weck und Professor Dr. Eckart Bueren, Universität Göttingen, teilen in diesem Video Ihre Einschätzungen zum DMA und den Auswirkungen auf die Torwächter, Händler und Verbraucher.

Kontakt

Thomas Weck
Associate Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Rechtsvergleichung