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Frankfurt am Main, 09.12.2022 12:00:00

Die diesjährige Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält einige wichtige Meilensteine. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat sie bei der neuesten Runde des Frankfurt School Corporate Governance Working Breakfast (CGWB) erläutert. Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe, zu der Professor Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, viermal im Jahr einladen.

Anlass für die aktuelle Reform des Kodex waren Neuregelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, exogener Faktoren im Themengebiet ESG und der hierdurch entstandenen enormen Bedeutung für Unternehmen wurden diese Aspekte zum Hauptthema der Reform 2022. Erstmalig wurde das Thema ESG im DCGK adressiert und umgesetzt, und im Rahmen der Konsultation zum DCGK-Entwurf fand eine intensive Diskussion statt.

Zentrale Anpassungen im DCGK 2022 sind unter anderem folgende:

  • In Bezug auf die Unternehmensstrategie spricht der DCGK nun davon, dass die ökologischen und sozialen Ziele explizit neben den langfristigen wirtschaften Zielen angemessene Berücksichtigung finden sollen.
  • Im Rahmen der Kodex-Reform wurde eine Einbettung der neuen ESG-Anforderungen in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem vorgenommen. Es soll an dieser Stelle durch den Aufsichtsrat überprüft werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken explizit in den Systemen der Unternehmen erfasst werden und ob diese in die Risikoberichte integriert sind.
  • Einhergehend mit den vorgenommenen Anpassungen hat sich in hohem Maße die Frage des Grads an ESG-Expertise und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder hervorgetan. Eine mögliche Antwort hierauf könnte sein, ein oder zwei Mitglieder für das Thema ESG zu benennen, um eine konkrete Zuständigkeit im Gremium zu schaffen.

Das Thema ESG wird aktuell von vielen Unternehmen vorrangig im Kontext der Compliance behandelt. Vor dem Hintergrund seiner hohen Bedeutung empfiehlt sich aber die Einbettung des Themas im Kontext der Unternehmensstrategie. Nur dann wird es gelingen, dem Thema ESG die notwendige Aufmerksamkeit im Unternehmen und im Aufsichtsrat zukommen zu lassen.

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier:

Weitere Informationen und Zusammenfassungen früherer Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.